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Bei Mandatsübernahme informiert Hofstetter Advokatur & Notariat AG über das zu erwartende Honorar und die anfallenden Kosten.

Hofstetter Advokatur & Notariat AG verwendet das Musterformular des Schweizerischen/Luzernischen Anwaltsverbandes. Das Honorar bemisst sich nach dem zeitlichen Aufwand. In der Regel vereinbaren wir einen festen Stundenansatz. Bei der Höhe des Honorars werden unsere Erfahrung, die Komplexität der Sache, besondere Dringlichkeit oder der Interessenwert berücksichtigt. Im Honorar inbegriffen sind auch die üblichen Sekretariatsarbeiten. Nur Sachbearbeitungen werden separat verrechnet. Zusätzlich zum Honorar verrechnen wir unsere Auslagen für Fotokopien, Porti, Telefon oder ähnliches sowie die Mehrwertsteuer.

Die Beurkundungsgebühren werden gemäss der Beurkundungsgebührenverordnung des Kantons Luzern erhoben (Preisliste).