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Tagung |

Tag des Stockwerkeigentums 2019

Die Abtretung von Mängelrechten an gemeinschaftlichen Bauteilen an die Stockwerkeigentümerschaft ist nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichts unabdingbar, was die Sache aber nicht weniger komplex macht (pro memoria: BGE 145 III 8). Letzeres gilt auch für im Baurecht errichtetes Stockwerkeigentum; danke Prof. Dr. iur. Amédéo Wermelinger, Tagungsleiter und Universität Luzern für die spannende Tagung im Verkehrshaus der Schweiz, Domino Hofstetter #Stockwerkeigentum #Baurecht #Baurechtszins #Mängelrechte #Abtretung #Dienstbarkeiten #Einstellhalle #Gesamtüberbauung