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Bundesgericht schafft Klarheit: Kein Fristenstillstand in gerichtlichen SchKG-Summarverfahren

Mit dem Leitentscheid BGer 5A_989/2025 vom 27. März 2026 stellt das Bundesgericht klar, dass in gerichtlichen SchKG-Summarverfahren wie Konkurs- und Rechtsöffnungsverfahren weder Gerichts- noch Betreibungsferien gelten. Wer Rechtsmittel erheben will, muss Fristen künftig besonders sorgfältig berechnen. Erfahren Sie im neusten Blogbeitrag, welche praktischen Konsequenzen der Entscheid für Unternehmen, Gläubiger und Schuldner hat.