- Erbstreitigkeiten können verhindert werden, wenn der Erblasser oder die Erblasserin mit den Erben im Rahmen einer Mediation rechtzeitig eine Zuteilung der Vermögenswerte regelt.
- Die Erbteilung kann beschleunigt werden, wenn sich die Parteien dabei mediieren lassen.
- Konflikte bei der Unternehmensnachfolge können mittels Mediation beigelegt werden.
Mediation ist ein alternatives, aussergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung. Der Mediator begleitet und leitet die Parteien in der Lösungsfindung. Ziel ist eine auf den Interessen der Parteien basierende und für alle stimmige, dauerhafte Lösung. Voraussetzung für eine Mediation ist, dass dieser alle Parteien zustimmen. Besonderes vorteilhaft kann die Mediation sein, wenn die persönliche Beziehung der Parteien langfristig eine wichtige Rolle spielt.
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