Erfreuliche Neuigkeiten für Bauherrschaften: Bundesrat will Planungs- und Baubewilligungs- verfahren beschleunigen
Folgende Gründe für die sehr langen, teilweise sogar Jahre andauernden Planungs- und Baubewilligungsverfahren hat der Bundesrat ermittelt:
- Komplexität des materiellen Rechts: aufwendige Abklärungen und häufig unvollständige Baugesuche,
- personell und fachlich knapp dotierte Bewilligungsbehörden,
- missbräuchlicher Gebrauch von Einsprachen und Beschwerden,
- politisch komplexe Prozesse in der Nutzungsplanung (Referenden, Initiativen, Interessenabstimmung).
Der Handlungsbedarf wird im Planungs-, Baubewilligungs- sowie Rechtsmittelverfahren verortet. Zusätzlich sollen rechtsmissbräuchliche Einsprachen eingedämmt werden.
Die wichtigsten Massnahmen in den vorgenannten Themenbereichen, welche der Bundesrat in seinem Bericht aufführt, sind:
- Wohnungsbau im Zusammenhang mit der Innenentwicklung als nationales Interesse gesetzlich verankern
- Begrenzter Zugang ans Bundesgericht bei Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen (einzig Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung)
- Beschränkung der Beschwerdelegitimation von Privatpersonen vor Bundesgericht («besonders Betroffene») sowie im kantonalen Planungs- und Baubewilligungsverfahren
- Rügespezifische Legitimation von Privatpersonen (einzig Rügen, die das eigene schutzwürdige Interesse betreffen)
- Prüfung einer bundesrechtlichen Verpflichtung der Kantone, Regelungen vorzusehen, wonach die Verfahrenskosten bei nachweislich rechtsmissbräuchlichen Einsprachen von den Einsprechenden getragen werden müssen
- Vorantreiben der Digitalisierung*
- Publikation von Baugesuchen erst bei vollständigen Baugesuchsunterlagen*
- Kein Fristenstillstand bzw. keine Gerichtsferien*
- Restriktivere Handhabung bei Fristerstreckungen*
- Kantonales Bereinigungsverfahren für Dienstbarkeiten (vgl. Art. 126 Baugesetz/BE)*
- Ressourcen ausbauen: Personal, Finanzen, Ausbildung*
- Automatischer Informationsaustausch zwischen den Behörden*
Die mit * gekennzeichneten Massnahmen sollen mit Empfehlungen an die Kantone erfolgen. Zur Erinnerung: Gemäss Art. 75 Abs. 1 BV hat der Bund im Bereich der Raumplanung lediglich eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz.
Folgende Massnahmen wurden vom Bundesrat abgelehnt:
- Kostenpflicht für abgewiesene Einsprachen (Eingriff in das rechtliche Gehör)
- Beschränkung der Anfechtbarkeit von Nutzungsplänen aus qualitätssichernden Verfahren
- Pflicht zur Durchführung von Einigungsverhandlungen
- automatische Bewilligung bei Fristablauf
- Erleichterung der Schadenersatzklage bei einsprachebedingten Bauverzögerungen
- Strafnorm gegen missbräuchliche Einsprachen
Mehr dazu finden Sie in der Medienmitteilung sowie im Bericht des Bundesrates.








