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Bundesrat will Planungs- und Bewilligungsverfahren beschleunigen

Erfreuliche Neuigkeiten für Bauherrschaften: Bundesrat will Planungs- und Baubewilligungs- verfahren beschleunigen

Folgende Gründe für die sehr langen, teilweise sogar Jahre andauernden Planungs- und Baubewilligungsverfahren hat der Bundesrat ermittelt:

  • Komplexität des materiellen Rechts: aufwendige Abklärungen und häufig unvollständige Baugesuche,
  • personell und fachlich knapp dotierte Bewilligungsbehörden,
  • missbräuchlicher Gebrauch von Einsprachen und Beschwerden,
  • politisch komplexe Prozesse in der Nutzungsplanung (Referenden, Initiativen, Interessenabstimmung).

Der Handlungsbedarf wird im Planungs-, Baubewilligungs- sowie Rechtsmittelverfahren verortet. Zusätzlich sollen rechtsmissbräuchliche Einsprachen eingedämmt werden.

Die wichtigsten Massnahmen in den vorgenannten Themenbereichen, welche der Bundesrat in seinem Bericht aufführt, sind:

  • Wohnungsbau im Zusammenhang mit der Innenentwicklung als nationales Interesse gesetzlich verankern
  • Begrenzter Zugang ans Bundesgericht bei Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen (einzig Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung)
  • Beschränkung der Beschwerdelegitimation von Privatpersonen vor Bundesgericht («besonders Betroffene») sowie im kantonalen Planungs- und Baubewilligungsverfahren
  • Rügespezifische Legitimation von Privatpersonen (einzig Rügen, die das eigene schutzwürdige Interesse betreffen)
  • Prüfung einer bundesrechtlichen Verpflichtung der Kantone, Regelungen vorzusehen, wonach die Verfahrenskosten bei nachweislich rechtsmissbräuchlichen Einsprachen von den Einsprechenden getragen werden müssen
  • Vorantreiben der Digitalisierung*
  • Publikation von Baugesuchen erst bei vollständigen Baugesuchsunterlagen*
  • Kein Fristenstillstand bzw. keine Gerichtsferien*
  • Restriktivere Handhabung bei Fristerstreckungen*
  • Kantonales Bereinigungsverfahren für Dienstbarkeiten (vgl. Art. 126 Baugesetz/BE)*
  • Ressourcen ausbauen: Personal, Finanzen, Ausbildung*
  • Automatischer Informationsaustausch zwischen den Behörden*

Die mit * gekennzeichneten Massnahmen sollen mit Empfehlungen an die Kantone erfolgen. Zur Erinnerung: Gemäss Art. 75 Abs. 1 BV hat der Bund im Bereich der Raumplanung lediglich eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz.

Folgende Massnahmen wurden vom Bundesrat abgelehnt:

  • Kostenpflicht für abgewiesene Einsprachen (Eingriff in das rechtliche Gehör)
  • Beschränkung der Anfechtbarkeit von Nutzungsplänen aus qualitätssichernden Verfahren
  • Pflicht zur Durchführung von Einigungsverhandlungen
  • automatische Bewilligung bei Fristablauf
  • Erleichterung der Schadenersatzklage bei einsprachebedingten Bauverzögerungen
  • Strafnorm gegen missbräuchliche Einsprachen

 

Mehr dazu finden Sie in der Medienmitteilung sowie im Bericht des Bundesrates.