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Die Legitimation zur Erbteilungsklage

Domino Hofstetter zeigt in ihrer Kommentierung auf, welche weitreichenden Konsequenzen eine vollständige Übergehung für Pflichtteilserben haben kann und verbindet dies mit wertvollen Empfehlungen für die Redaktion von Erbverträgen und Rechtsbegehren: Falls im Rahmen der Erbteilungsklage wider Erwarten keine Erbenstellung bestätigt und der geltend gemachte Erbteil nicht zugesprochen wird, muss die Geltendmachung des Pflichtteils mindestens aus der Klagebegründung hervorgehen. Dies gilt namentlich bei fehlender Erwähnung des Pflichtteilserben im Erbvertrag und vollständiger Verteilung des Nachlasses. Pflichtteilserben ist deshalb zu empfehlen, stets auch ein Herabsetzungsbegehren zu stellen (Die Legitimation zur Erbteilungsklage: «virtuelle Erben» und die Auslegung von Erbvertrag und Rechtsbegehren, Urteil 5A_765/2022 vom 24. April 2023, in: iusNet Erbrecht vom 28. August 2023 (PDF in Kurzform; ganzer Artikel [Abonnement]).