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Interview zum Krienser Pilatus Tower

Interview in der Luzerner Zeitung zum Krienser Pilatus Tower - dem Stand heute höchsten geplanten Wohngebäude der Schweiz - von Urs Hofstetter-Arnet, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht. Die maximalen Gebäudehöhen wurden bereits im Zonenplan und im Bebauungsplan abschliessend bestimmt. Die Einflussmöglichkeiten im Baubewilligungsverfahren beschränken sich auf die im Bebauungsplanverfahren nicht verbindlichen Festlegungen wie etwa Gestaltungsgrundsätze der Hochhäuser und Freiräume (z.B. Formensprache der Architektur, Fassadengestaltung, Material und Farbwahl). Die Opposition der Einsprecher kommt nach Auffassung unserers Baurechtsexperten Urs Hofstetter schlicht zu spät; sie hätten sich bereits im früheren Bebauungsplanverfahren beteiligen müssen. Zum vollständigen Beitrag in der Luzerner Zeitung: hier