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Neue 60-tägige Rügefrist bei Grundstückskauf und Werkverträgen seit dem 1. Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten im Schweizer Obligationenrecht weitreichende Änderungen für Grundstückkauf- und Werkverträge. Neu profitieren Käufer und Besteller von einer zwingenden 60‑tägigen Rügefrist sowie einem nicht einschränkbaren Nachbesserungsrecht, insbesondere bei schlüsselfertigen Bauten. Gleichzeitig entstehen jedoch Konflikte mit der Norm SIA 118, die in der Praxis besondere Aufmerksamkeit erfordern.


Die Hofstetter Advokatur & Notariat AG zeigt auf, was jetzt zu beachten ist und unterstützt bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung.

Mehr dazu im aktuellen Blogbeitrag auf unserer Website.