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Neue Lärmschutzvorgaben

Die Änderung des Umweltschutzgesetzes im Bereich Lärmschutz und die revidierte Lärmschutz-Verordnung treten am 1. April 2026 in Kraft. Damit werden die lärmrechtlichen Anforderungen an Baubewilligungen deutlich präzisiert und besser mit der Siedlungsentwicklung nach innen abgestimmt. Die neuen Regelungen schaffen klare rechtliche Grundlagen für Bauzonen in lärmbelasteten Bereichen und eröffnen zusätzliche Spielräume für die Entwicklung attraktiver Wohnprojekte trotz anspruchsvoller Rahmenbedingungen.

Für Bauherrschaften und Investoren bedeutet dies mehr Planungssicherheit: Wohnbauten in lärmbelasteten Gebieten können künftig auch dann bewilligt werden, wenn die Grenzwerte nur mit unverhältnismässigem Aufwand eingehalten werden können – vorausgesetzt, es werden geeignete technische oder bauliche Massnahmen vorgesehen, etwa eine kontrollierte Wohnraumlüftung.

Als auf Bau- und Umweltrecht spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie dabei, Projekte rechtssicher zu planen und Chancen im neuen Rechtsrahmen optimal zu nutzen. Mehr Informationen: www.news.admin.ch/de/newnsb/zZBDmajyRvvbYVpmMVMTQ