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Weites Gelände

Mediation

Mediation ist ein alternatives, aussergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung. Der Mediator begleitet und leitet die Parteien in der Lösungsfindung. Ziel ist eine auf den Interessen der Parteien basierende und für alle stimmige, dauerhafte Lösung. Voraussetzung für eine Mediation ist, dass dieser alle Parteien zu­stimmen. Besonderes vorteilhaft kann die Mediation sein, wenn die persönliche Beziehung der Parteien langfristig eine wichtige Rolle spielt.

Mit Denis Hofstetter, Mediator, verfügt unsere Kanzlei über einen an der Hochschule Luzern ausgebildeten Mediator, welcher das Certificate of Advanced Studies (CAS) Mediation Grundlagen hält und sich regelmässig weiterbildet. Gerne unterstützt er Sie bei alternativen Streiterledigungen.

Mediation und Immobilien

  • Eine Mediation im öffentlich-rechtlichen Einspracheverfahren zwischen Bauherrschaft und Einsperchenden kann das Erlangen einer Baubewilligung beschleunigen.
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten, beispielsweise betreffend Grenzabstände von Bäumen, lassen sich zum Wohle aller Beteiligten mediieren.
  • Im Bäuerlichen Bodenrecht bieten sich Mediationen beispielsweise bei der Übertragung des Landwirtschaftsbetriebs an die nächste Generation oder bei Auseinandersetzungen mit vorkaufsberechtigten Pächtern an.
  • Unterschiedliche Auffassungen zwischen Nutzniessern und Eigentümern betreffend Unterhalt oder dergl. können mittels Mediation gelöst werden.
  • Streitigkeiten aus Kauf- und Werkverträgen (Totalunternehmerverträge und Generalunternehmerverträge sowie Konsortialverträge, d.h. Gesellschaftsverträge von Baugesellschaften und Arbeitsgemeinschaften ARGE), beispielsweise betreffendPreis (Bauarbrechnung), Qualität (Baumängel) oder Termin (Bauverzögerung) lassen sich durch Mediationen in der Regel deutlich ressourcen- und zeitsparender beilegen.
  • Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter, zum Beispiel betreffend eine Kündigung mit Erstreckung können sich gut mediieren lassen.
  • Differenzen zwischen Stockwerkeigentümern innerhalb der Stockwerkeigentümergemeinschaft können mittels Mediation einvernehmlich erledigt werden.

Mediation und Erben

  • Erbstreitigkeiten können verhindert werden, wenn der Erblasser oder die Erblasserin mit den Erben im Rahmen einer Mediation rechtzeitig eine Zuteilung der Vermögenswerte regelt.
  • Die Erbteilung kann beschleunigt werden, wenn sich die Parteien dabei mediieren lassen.
  • Konflikte bei der Unternehmensnachfolge können mittels Mediation beigelegt werden.

Mediation in Organisationen und Firmen

  • Die Leistungsfähigkeit von Führungsgremien wie Verwaltungsräten oder Städten bzw. Gemeinden leidet unter Konflikten. Mittels Mediation werden die Interessen offen gelegt, Strategien definiert und konstruktive Lösungen erarbeitet.
  • Teams, die unter Führungsproblemen oder Mobbing leiden, können sich mittels Mediation daraus befreien.
  • Beim Verkauf von Aktienpaketen kann eine Mediation Unterstützung leisten.
  • Mediation in Start-ups Beratung hilft, das Wachstum nicht durch Konflikte auszubremsen.